4.10.2010
Blog

Offenbart Stuttgart 21 ein grundsätzliches Verfahrensproblem?

von
Armin Voigtland
Lesedauer: 4 Minuten
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Die Empörung über das Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 reißt nicht ab. Bahnchef Gruber goss im Interview mit der Bild am Sonntag noch einmal zusätzlich Öl ins Feuer, als er sagte, es gebe kein „Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau“. Es ist sicherlich richtig, dass eine einmal demokratisch gefällte Entscheidung nicht willkürlich aufgehoben werden kann. Dies würde Unternehmen vor Unwägbarkeiten stellen, die jede größere Investitionsentscheidung zu einem „High Risk Investment“ machen würden.

Dennoch bleibt die Frage, wie die Bürger besser in die Planungsprozesse einbezogen werden können. Angesichts der zunehmenden Proteste gegen Bauvorhaben – seien es Infrastrukturprojekte oder Industrieanlagen – stellt sich die Frage, ob die bestehenden Verfahren die Einbeziehung der Bürger wirklich ausreichend gewährleisten. Ein Kernproblem scheint dabei die oftmals deutliche Zeitspanne zwischen der Entscheidung (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) für ein Projekt und dem Baubeginn zu sein. Beispiel Stuttgart 21: 1994 wurde die Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs erstmals diskutiert. Ein Jahr später – also vor 15 Jahren – unterzeichneten Bahn, Bund und Land die Rahmenvereinbarung für den Bau.

Erst sechs Jahre später begann das rechtliche Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren), erste Investitionen wurden getätigt. 2005 folgte dann die Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt. Erst im Jahr 2010 begann nun die Umsetzung des Bauvorhabens. Grundsätzlich gilt: Schon in der Planungsphase eines Bauvorhabens sollte die Öffentlichkeit informiert und einbezogen werden und zwar kontinuierlich.

Dies ist bei bestimmten Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz sogar obligatorisch. Liegen 15 Jahre zwischen Planung und Umsetzung sind die Öffentlichkeit, der man das Projekt vermittelt hat, und die Öffentlichkeit, die die Umsetzung erlebt, jedoch zwei grundlegend verschiedene. Menschen, die in der Planungsphase noch in die Grundschule gingen, sind nun mündige Bürger, die mitreden wollen, wenn es um die Zukunft ihrer Stadt geht.

Viele der Demonstranten haben zur Zeit der Entscheidung vielleicht noch nicht einmal in Stuttgart gewohnt. Der Schluss liegt nahe, dass die Zeit zwischen Beschluss und Umsetzung von Projekten generell gegen deren Akzeptanz arbeitet. Daraus lassen sich zwei Lehren ziehen. Erstens: Kommunikation und Dialogbereitschaft von Unternehmen und Politik dürfen nicht mit der rechtlichen Entscheidung für das Projekt enden. Zweitens: Die Dauer zwischen Entscheidung (unter Beteiligung der Öffentlichkeit) und Baubeginn muss kürzer werden.

Denn diese Verfahrensproblematik zieht unweigerlich Akzeptanz- und Kommunikationsprobleme nach sich. Alternativ ist zu überlegen, ob Bürger nicht nur während der Planung, sondern zusätzlich auch bei bzw. kurz vor der konkreten Umsetzung eines Projekts nochmals einzubeziehen sind – zumindest informatorisch.Denn an Kompromisse, die vor 15 Jahren getroffen wurden, fühlt sich heute kaum noch jemand gebunden. Die Folgen erleben wir täglich.

verfasst von:
Armin Voigtland
Senior-Berater
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