13.5.2011
Blog

EuGH-Urteil stärkt Klagerecht der Umweltverbände

von
Florian Weisker
Lesedauer: 3 Minuten
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Der BUND feiert das gestern gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – zu Recht.Das Gericht hat die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände entscheidend gestärkt. Sie können nun bei Verstößen gegen sämtliche umweltrechtliche Vorschriften klagen, auch wenn keine Schädigung ihrer eigenen Rechte vorliegt.Was bedeutet dieses Urteil für Industrievorhaben in Deutschland?Unternehmen beklagen schon jetzt die komplexen Genehmigungsverfahren sowie die zunehmende Zahl von Initiativen und Protesten gegen Investitionsvorhaben, die ihre Planungssicherheit einschränken.Eine zusätzliche Stärkung der Klagemöglichkeiten scheint also auf den ersten Blick ein weiteres Planungsrisiko, das es bei Investitionsentscheidungen abzuwägen gilt.Auf den zweiten Blick ändert es jedoch wenig an der Tatsache, dass Unternehmen sich zukünftig einer kritischen und nach Transparenz verlangenden Öffentlichkeit stellen müssen.Die zusätzlichen Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sind dabei ein zusätzlicher Anreiz, sich frühzeitig, nämlich schon bei der Planung, Gedanken über die Kommunikation eines Projektes zu machen.Ebenso frühzeitig sollte der Kontakt zu relevanten Stakeholdern gesucht werden. Wer früh einbezogen wird und dessen Anmerkungen – falls möglich – Berücksichtigung finden, der hat schließlich wenig Grund juristisch vorzugehen.Verständlich sind allerdings Bedenken, das Urteil werde zu einer inflationären Klagepraxis führen.Hier sind die Umweltverbände gefragt, verantwortlich vorzugehen und das neu gewonnene Instrument nicht zu überreizen. Sonst ist ihre Glaubwürdigkeit in Gefahr.

verfasst von:
Florian Weisker
Geschäftsführer
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f.weisker@vomhoff.de