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AKW-Verlängerung: Sturmwarnung in den Kommunen
Die Entscheidung der Bundesregierung für eine Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken hat die energiepolitische Debatte nicht beruhigt. Im Gegenteil: Jetzt scheint die gesamte Energiebranche erst recht in Aufruhr. Denn die einseitige Entscheidung der Bundesregierung motiviert nicht nur Parteien und bekannte Anti-AKW-Protestgruppen. Sie bringt vielmehr fast geschlossen eine föderale Ebene zum Kochen, die der Bundeskanzlerin noch viel Kopfzerbrechen bereiten wird: die Kommunen.
Die chronisch klammen Kommunen sorgen sich nicht nur um Steuerausfälle durch die mögliche Geltendmachung der Brennelementesteuer bei der Gewerbesteuer. Sie sehen durch den Pro-Atom-Beschluss vor allem ihre Stadtwerke benachteiligt. Unisono haben Deutscher Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen und Oberbürgermeister mehrerer Städte während der Debatte auf eins hingewiesen: Der Ausstieg aus dem Ausstieg entwertet Investitionen von Stadtwerken in erneuerbare Energien in Höhe von rund 12,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus ist die Pro-AKW-Entscheidung für den Wettbewerb im Energiebereich – so sehen es übrigens auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt – ein GAU.
Abgesehen von dem noch zu erwartenden Verfassungsstreit hat die Bundesregierung damit einen großen strategischen Fehler begangen, indem sie ihr Energiekonzept zwar mit den Branchenriesen, aber nicht mit den Stadtwerken abgestimmt hat. Kommunen und Stadtwerke werden – ob gewollt oder nicht – zu einem Bündnispartner der Anti-AKW-Bewegung, da sie gute Argumente ins Feld führen können, die für ihre Position sprechen. Auch die Bundeskanzlerin hat gemerkt, dass sie besänftigendere Töne anschlagen muss und beeilt sich zu sagen, dass man mit den Stadtwerken im Gespräch bleiben wolle.
Doch die fühlen sich zu Recht übergangen und haben in der hitzigen Debatte mehrere Optionen. Über die Länder eine Verfassungsklage abwarten oder selbst Schadensersatzklagen stellen, denn sie können sich darauf berufen, im Vertrauen auf den Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung von 2001 erhebliche Investitionen angestoßen zu haben. Doch die für die Bundesregierung viel pikantere Variante ist es, wenn Kommunen und Stadtwerke – wie bereits zu beobachten – öffentlich ihre Positionen und Werte herausstellen. Denn diese Debatte unterstreicht, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung für eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke neue zukunftsfähige dezentrale Strukturen im Energiebereich behindert. Und wenn diese Debatte in den Kommunen vor Ort geführt wird, wird der Federstrich, mit der die Kanzlerin die energiepolitische Diskussion scheinbar beenden wollte, sie noch teuer zu stehen kommen.
Die chronisch klammen Kommunen sorgen sich nicht nur um Steuerausfälle durch die mögliche Geltendmachung der Brennelementesteuer bei der Gewerbesteuer. Sie sehen durch den Pro-Atom-Beschluss vor allem ihre Stadtwerke benachteiligt. Unisono haben Deutscher Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen und Oberbürgermeister mehrerer Städte während der Debatte auf eins hingewiesen: Der Ausstieg aus dem Ausstieg entwertet Investitionen von Stadtwerken in erneuerbare Energien in Höhe von rund 12,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus ist die Pro-AKW-Entscheidung für den Wettbewerb im Energiebereich – so sehen es übrigens auch die Monopolkommission und das Bundeskartellamt – ein GAU.
Abgesehen von dem noch zu erwartenden Verfassungsstreit hat die Bundesregierung damit einen großen strategischen Fehler begangen, indem sie ihr Energiekonzept zwar mit den Branchenriesen, aber nicht mit den Stadtwerken abgestimmt hat. Kommunen und Stadtwerke werden – ob gewollt oder nicht – zu einem Bündnispartner der Anti-AKW-Bewegung, da sie gute Argumente ins Feld führen können, die für ihre Position sprechen. Auch die Bundeskanzlerin hat gemerkt, dass sie besänftigendere Töne anschlagen muss und beeilt sich zu sagen, dass man mit den Stadtwerken im Gespräch bleiben wolle.
Doch die fühlen sich zu Recht übergangen und haben in der hitzigen Debatte mehrere Optionen. Über die Länder eine Verfassungsklage abwarten oder selbst Schadensersatzklagen stellen, denn sie können sich darauf berufen, im Vertrauen auf den Ausstiegsbeschluss der Bundesregierung von 2001 erhebliche Investitionen angestoßen zu haben. Doch die für die Bundesregierung viel pikantere Variante ist es, wenn Kommunen und Stadtwerke – wie bereits zu beobachten – öffentlich ihre Positionen und Werte herausstellen. Denn diese Debatte unterstreicht, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung für eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke neue zukunftsfähige dezentrale Strukturen im Energiebereich behindert. Und wenn diese Debatte in den Kommunen vor Ort geführt wird, wird der Federstrich, mit der die Kanzlerin die energiepolitische Diskussion scheinbar beenden wollte, sie noch teuer zu stehen kommen.

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